Domů Témata Rozvoj regionu a územní plánování Vollständige Fassung der Grundsätze der Raumentwicklung des Karlovarský kraj (nach Erlass Aktualisirung Nr. 1 und 2)

Vollständige Fassung der Grundsätze der Raumentwicklung des Karlovarský kraj (nach Erlass Aktualisirung Nr. 1 und 2)

Die Grundsätze der Raumentwicklung der Region Karlovy Vary (Zásady územního rozvoje Karlovarského kraje) stellen ein Dokument der Raumplanung dar. Sie werden durch das Parlament der Region Karlovy Vary gemäß dem Baugesetz und der Verwaltungsordnung als eine allgemeine Maßnahme beschlossen und sind für sämtliche auf dem Gebiet der Region Karlovy Vary tätige Einrichtungen verbindlich. Das in den Grundsätzen der Raumentwicklung der Region Karlovy Vary behandelte Gebiet hat eine Fläche von 3 310 km². In dem Gebiet befinden sich insgesamt 134 Gemeinden.

In den überörtlichen Zusammenhängen des Gebietes der Region Karlovy Vary werden im Einklang mit der Politik der Raumentwicklung der Tschechischen Republik die Ziele und Aufgaben der Raumplanung ausgeformt und weiterentwickelt und die planerische Tätigkeit der Gemeinden koordiniert. Durch die Grundsätze der Raumentwicklung der Region Karlovy Vary werden sowohl die öffentlichen, als auch die privaten Vorhaben in dem Raum koordiniert, der Schutz öffentlicher Belange konkretisiert und Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Vorbereitung und zukünftige Umsetzung von Investitionen in dem Raum geschaffen.

Die ersten Grundsätze der Raumplanung der Region Karlovy Vary traten am 16. Oktober 2010 in Kraft. Auf der Grundlage des Umsetzungsberichts für das Jahr 2012 wurde die erste Aktualisierung der Grundsätze der Raumplanung erarbeitet, die am 13. Juli 2018 in Kraft trat. Auf der Grundlage des Umsetzungsberichts für den Zeitraum 2018–2022 wurde die zweite Aktualisierung der Grundsätze der Raumplanung erarbeitet, die am 22. Mai 2026 in Kraft trat.

In der Fassung der Aktualisierungen Nr. 1 und 2 sind die Grundsätze der Raumordnung für die Ausarbeitung und Verabschiedung von Raumordnungsplänen sowie für die Entscheidungsfindung in der Region verbindlich. Die Gemeinden sind verpflichtet, ihre Raumordnungs- und Flächennutzungspläne an die Grundsätze der Raumordnung anzupassen. 

Dokumentation

Za stránku zodpovídá Bc. Petr Křenek
Datum aktualizace