AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG DES ANTRAGS AUF SPENDE AUS DEM HAUSHALT DER REGION KARLSBAD
ab dem 05. 10. 2020, 9:00 Uhr
Der finanzielle Zuschuss der Region Karlsbad kann erst beantragt werden, wenn Sie den Aufenthalt beendet haben. Anträge, die vor dem Ende des Aufenthalts eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Der Antrag aus dem Förderungsportal der Region Karlsbad wird nicht gedruckt. Der Antragsteller muss den Vertrag über die Gewährung einer Spende ausfüllen und mit eigener Unterschrift versehen. Der Antragsteller muss den Spendevertrag in Papierform und alle Anlagen (also die Nachweise über die Realisierung der Unterkunft und die etwaige Vollmacht eines Bevollmächtigten zur Vertretung des Antragstellers) in der Frist spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Absendung des elektronischen Antrags bei der Einlaufstelle der Region Karlsbad an der Adresse:
Karlovarský kraj, Závodní 353/88, 360 06 Karlovy Vary,
entweder persönlich oder durch Zustellungsdienst einreichen. Zur Festlegung der Reihenfolge des Antrags ist das Datum der Absendung des elektronischen Antrags im Förderungsportal der Region Karlsbad maßgeblich.
HINWEIS: Bitte den Betrag und die Nummer des Beschlusses des Rates der Region Karlsbad im Vertrag über die Gewährung einer Spende nicht ausfüllen. Diese Angaben werden nach der Antragsgenehmigung durch den Rat der Region Karlsbad ausgefüllt.
Kontakte:
Karlovarský kraj
Závodní 353/88
360 06 Karlovy Vary
Bc. Martina Káďová
+ 420 354 222 232, + 420 702 159 881
+ 420 354 222 196, +420 736 650 014
+ 420 354 222 319, + 420 739 604 884
Veröffentlicht am 21. 09. 2020